Jugendfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehrarbeit hat das Ziel, Kinder und Jugendliche für den Einsatz in der Feuerwehr vorzubereiten, so dass sie nach Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen bei einem Alter von 18 Jahren und Qualifikation in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt werden können. Sie dürfen jedoch bis zur Volljährigkeit nicht in den Gefahrenbereichen von Feuerwehreinsätzen eingesetzt werden. Zudem nimmt die Jugendfeuerwehr wichtige Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit wahr, wo sie durch verschiedenste Freizeitmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirkt.

Ein meist speziell geschulter Jugendfeuerwehrwart betreut im Auftrage der Führung der Freiwilligen Feuerwehr die Jugendfeuerwehr und fungiert als Übungsleiter

 

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